IPO-Plan abgelehnt
LRA beanstandet Lärm- und Wasserplanung
Acker am geplanten IPO Gebiet. Foto: Philipp Steuer
5. November 2025 - Nach vielen Jahren des Kampfes der Heidenauer NABU-Mitglieder gegen den Industriepark Oberelbe (IPO) erreichte uns die (schon aus dem September stammende) „frohe Kunde vom LRA“: Der vom Zweckverband (ZV IPO) beantragte Bebauungsplan Nr. 1.1 „Feistenberg“ ist nicht genehmigungsfähig und soll deshalb abgelehnt werden. Bei genauerem Hinsehen ist es jedoch keine Anerkennung unserer (ökologischen) Argumente, sondern im Gegenteil eher eine Forderung nach mehr ökologischen Schäden (impact)!
Denn: Einziger im Schreiben prominent genannter Ablehnungsgrund ist für das LRA die Lärmplanung bzw. Lärmkontingentierung. Immerhin mit erstaunlich klaren Worten stellte das LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna in dem Schreiben vom 23.09.2025 dazu fest: Wegen der „geplanten Schallkontingentierung und der damit einhergehenden Verfehlung des Gebietscharakters des Industriegebiets nach§ 9 BauNVO, ist von einem Etikettenschwindel auszugehen“. Der bezieht sich aber nur auf das Maß der industriellen Nutzung, andere (ökologische) Gründe spielten dabei keine Rolle! Folgerichtig wird angekündigt, „dass der vorgelegte Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist, sodass angedacht ist, die von Ihnen begehrte Genehmigung nicht zu erteilen.“
Das Argument des LRA war also, dass die Schallkontingentierung – d.h. Lärmbegrenzung – nicht begründbar ist, denn in einem Industriegebiet muss mehr Lärm zulässig sein. Weitere Argumente waren die für ein Industriegebiet zu niedrig angesetzten Zahlen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ebenfalls zu Einschränkungen in der Nutzung führen würden.
Letztlich blieb so nur noch ein kleines Teilgebiet mit einer uneingeschränkt nutzbaren Fläche von 8.360 Quadratmetern übrig, die nur einen minimalen Anteil an den in der ersten Phase beplanten 140 Hektar des Bebauungsplans darstellt. Das reiche für die Festsetzung eines Industriegebiets nicht aus, so das LRA.
Das ist insofern unschön, als dass für uns die ökologischen Ablehnungsgründe natürlich schwerer wiegen, die in der Entscheidung des LRA aber gar keine Rolle spielen. Im Gegenteil kritisiert das LRA ja gerade die zu großen Beschränkungen in der Nutzung, die mit einer Ausweisung als Industriegebiet nicht vereinbar sind.
Die Kuh ist damit also leider nicht wirklich vom Eis. Der Zweckverband hatte noch bis zum 06.10.2025 Gelegenheit, sich zu den voraussichtlichen Versagungsgründen zu äußern. Vor Ablauf der Frist gab es noch eine Besprechung zwischen LRA und ZV IPO. Das Ergebnis scheint dem ZV nicht mehr Hoffnung auf eine Genehmigung gemacht zu haben, denn im Anschluss zog der Zweckverband am 07.10.2025 – und somit vor dem Ablauf der originären Genehmigungsfrist vom 08.10.2025 – den Genehmigungsantrag zum Bebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ beim Landratsamt Pirna zurück. Damit ist der vom LRA aufgezeigte Weg, ein „ergänzendes Verfahren mit Wiederholung der Verfahrensschritte nach § 3 Absatz 2 BauGB“ zu führen, zwar vom Tisch. Durch den Rückzug – und damit die Einstellung des (noch!) laufenden Genehmigungsverfahrens – eröffnet sich stattdessen aber die Möglichkeit, eine angepasste Planung (erneut) einzureichen. Dabei müssten die angezeigten Sachverhalte erläutert und andere, noch offene Fragen geklärt und entsprechende Unterlagen und Untersuchungen beigebracht werden. Dies wäre natürlich mit nicht unerheblichen weiteren Kosten verbunden.
Andererseits hat der ZV in den letzten Jahren sehr viel Geld investiert und auch Verbindlichkeiten aufgenommen, so dass er sich wohl nicht so einfach von dem Plan verabschieden kann. Die große Frage ist, ob er nun einen Neuanfang wagt und in neue Planungen und Gutachten investiert.
Philipp Steuer
