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CDU-Agrarminister gegen EU-Renaturierungsgesetz

Wir sagen: Investition in Sachsens Natur zahlt sich aus

Die CDU-Agrarminister wollen die EU-Wiederherstellungsverordnung stoppen. Doch gerade die Landwirtschaft profitiert von revitalisierten Mooren, besserem Hochwasserschutz und fruchtbareren Böden. Die Blockade verschärft nur die Probleme.

Beim NABU kannst Du etwas gegen die Zerstörung der Natur tun. Foto: NABU/CEWE/Frank Lippisch

Beim NABU kannst Du etwas gegen die Zerstörung der Natur tun. Foto: NABU/CEWE/Frank Lippisch

Die Europäische Wiederherstellungsverordnung („Nature Restoration Law“, kurz NRL oder W-VO) wurde nach langen Verhandlungen und vielen Kompromissen im Sommer 2024 verabschiedet. Sie markiert einen überfälligen Schritt im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise. Der Versuch der CDU-geführten Agrarministerien, die Verordnung zu blockieren, gefährdet das gemeinsame Ziel, die Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Die W-VO verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, geschädigte Ökosysteme gezielt wiederherzustellen und dauerhaft zu schützen. Sie setzt die FFH- und Wasserrahmenrichtlinie konsequent fort.

Die Bewältigung komplexer Zukunftsaufgaben gehört zum Kern staatlicher Verantwortung. Die Umsetzung der W-VO ist zweifellos eine zeitliche und finanzielle Herausforderung. Doch wer jetzt zögert oder handelt, als ließe sich die Krise aufschieben, verschärft die Probleme und treibt die Folgekosten in die Höhe. Allein in Sachsen könnten die Klimafolgekosten bis 2050 Milliarden betragen.
Der Fokus darf nicht allein auf der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme liegen. Der Schutz intakter Lebensräume ist ebenso wichtig, denn Prävention kostet weniger als nachträgliche Reparatur. Dafür braucht es keine neuen Gesetze, sondern konsequente Umsetzung bestehender Regelungen.

Die Kämpfe des NABU Sachsen und seiner Ehrenamtlichen etwa für die vom Kiesabbau bedrohten Moore in der Laußnitzer und Radeburger Heide, gegen Baumfällungen in Lichtenwalde oder für den Erhalt der Bergwiesen in Oberwiesenthal aber auch der neue Umgang mit dem Biber zeigen: Effektiver Vollzug von Umweltrecht ist leider nicht immer gegeben, zum Schutz unserer Lebensgrundlagen aber essenziell.

Die Herausforderung liegt darin, lokal angepasste, fachlich fundierte Lösungen zu finden, um Zerstörung von Lebensräumen zu verhindern. Dann wird die Wiederherstellungsverordnung keine Bedrohung, sondern eine Selbstverständlichkeit – auch wenn ihre Umsetzung nicht immer leichtfällt.

Die Empörung der CDU-Landwirtschaftsminister über die W-VO ist angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise fehl am Platz. Die Verordnung betrifft alle Lebensräume: Städte, Wälder, Gewässer – und landwirtschaftlich genutzte Flächen. In vielen Bereichen, etwa der Forstwirtschaft, im urbanen Raum oder in der Wasserwirtschaft, sind die Vorteile ökologischer Wiederherstellung grundsätzlich anerkannt. Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz fließen zunehmend in wirtschaftliche Entscheidungen ein. Auch die Landwirtschaft profitiert von gesunden, naturnahen Ökosystemen. Aufgabe der Umwelt- und Landwirtschaftsminister ist es, Lösungen mit den Flächennutzern zu entwickeln, die Vorteile sichtbar zu machen und die Probleme nicht auf kommende Generationen abzuwälzen.

„Die Wiederherstellung gesunder Ökosysteme ist kein Standortnachteil, sondern sichert Sachsens Wettbewerbsfähigkeit“, betont Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen. „Intakte Natur schützt vor Klimarisiken, erhält unsere Produktionsgrundlagen und fördert Innovationen in nachhaltigen Branchen. Wer früh auf Umweltschutz setzt, verschafft sich Vorteile auf den Märkten der Zukunft und spart Folgekosten durch Naturzerstörung.“

Die Chancen der W-VO sind enorm. Die Landwirtschaft gewinnt durch revitalisierte Moore als CO2-Senken, besseren Hochwasserschutz, mehr Biodiversität und fruchtbarere Böden. Es geht um die dauerhafte Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Statt Renaturierung zu blockieren, braucht es intelligente Lösungen, die ökologische Funktionen erhalten.

Die Entscheidungsträger müssen ihre Blockadehaltung aufgeben. Die W-VO erfordert eine klare Strategie, ausreichende Mittel und ressortübergreifende Zusammenarbeit. Alle relevanten Akteure – auch Naturschutz- und Umweltverbände – müssen eingebunden werden.

Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt, um Sachsens Zukunft lebenswert und klimastabil zu gestalten.


Das Nature Restoration Law

Sonnenaufgang im Wald  Foto: NABU/Tobias Gmeiner

EU Nature Restoration Law tritt in Kraft

Ziel: Geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und die biologische Vielfalt fördern

Das EU Nature Restoration Law tritt in Kraft: Ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die biologische Vielfalt zu fördern. Sie setzt konkrete Ziele für Mitgliedstaaten, um Lebensräume zu verbessern und neu zu schaffen.
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NABU-Grundsatzprogramm Klima

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Unser Weg in eine klimagerechte Zukunft

Das NABU-Grundsatzprogramm Klima

Die fortschreitende Erderhitzung wird zu einer immer größeren Bedrohung für die Biodiversität weltweit. Doch noch haben wir die Chance, gegenzusteuern. Unser Grundsatzprogramm Klima zeigt den Weg. Mehr →

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