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NABU erringt Etappensieg

Gericht stoppt umstrittene Kippenverfüllung

Ein bedeutender Erfolg für den Naturschutz in Sachsen: Das Verwaltungsgericht Dresden hat dem Eilantrag des NABU Sachsen gegen die Verfüllung der Kippe Nordost mit tagebaufremdem Material stattgegeben. Diese Entscheidung stoppt die umstrittene Maßnahme.

Collage Baustoffkippe / Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf.Foto:Schrack/Oertel

Collage Baustoffkippe / Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf.Foto:Schrack/Oertel

25.April 2025 - Bereits seit 2003 kritisieren der NABU Sachsen und die NABU-Fachgruppe Ornithologie Großdittmannsdorf die seit 1994 genehmigte Verfüllung der Kiesgruppe Ottendorf-Okrilla (Laußnitz 1) mit Bauschutt und Bodenaushub. Damals wurden im südöstlichen Teil des Naturschutzgebietes (NSG) „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ deutliche Verschlechterungen der Wassergüte durch Salz- und Nährstoffeinträge festgestellt. Trotzdem wurde die Verfüllung nicht gestoppt, sondern lediglich das Grundwassermonitoring erweitert, dessen Ergebnisse dem NABU erst nach langem Drängen zugänglich gemacht wurden und die Verschlechterung bestätigten. Jedoch hatte der NABU keine rechtliche Möglichkeit noch gegen die Verfüllung der Erdstoffkippe (Kippe 1) vorzugehen.

Im Jahr 2020 erfuhr der NABU von der geplanten neuen Kippe Nordost, für die die Verfüllung von rund 6 Millionen Tonnen Bodenaushub und 1 Million Tonnen Bauschutt vorgesehen war. Die Genehmigung der Verfüllung erfolgte im nicht-öffentlichen Verfahren. Der NABU legte Widerspruch ein, da die geplanten pH-Werte bis 12,5 und hohe Salzfrachten eine erhebliche Gefahr für das direkt im Einzugsgebiet liegende, unbelastete Pechteichmoor im FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ darstellen. Eine notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Obwohl dem Widerspruch des NABU zunächst stattgegeben und die Verfüllung gestoppt wurde, erfolgte 2023 nach einer als mangelhaft kritisierten FFH-Verträglichkeitsprüfung eine erneute Genehmigung – ohne den NABU als Widerspruchsführer darüber zu informieren.

Ende 2024 reichte der NABU Sachsen schließlich Klage beim Verwaltungsgericht ein – mit Erfolg. Das Gericht gab dem Antrag statt und untersagte die weitere Verfüllung mit Fremdmaterial, um irreversible Umweltschäden zu verhindern. Unter anderem wurde durch den NABU auch ein weiteres Gutachten zu kritischen Belastungen der Moorlebensräume vorgelegt. Das Gericht befand den Antrag des NABU als zulässig und begründet, da dieser „substantiiert dargelegt“ habe, inwiefern sich irreversible Nachteile für die Umwelt ergeben könnten. Die Anwaltskosten und die Gutachten wurden durch Spendengelder und Mitgliedsbeiträge finanziert. Dieser Etappensieg ist ein großer Erfolg für den Naturschutz. Allerdings steht nun wahrscheinlich noch ein Hauptverfahren aus, in dem gerichtlich geklärt werden muss, ob die Verfüllung erhebliche Beeinträchtigungen der Moorlebensräume verursachen kann, denn die Gegenseite bestreitet dies trotz
erdrückender Beweislast.


Torfmoose und Sonnentau gehören zu den bekanntesten Vertretern der Moosflora. Foto: Maria Vlaic

Großdittmanns- dorfer Moore retten

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Zwischenmoor Pechteich und Moorwald - Foto: Matthias Schrack

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Frau auf der Wiese - Foto: NABU/Marcus Gloger

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