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NABU Sachsen erzielt Erfolg:

Gericht stoppt Bebauungsplan für Ferienhäuser in Oberwiesenthal

Erfolg für den NABU Sachsen: Das VG Chemnitz stoppt vorläufig den Bebauungsplan in Oberwiesenthal. Grund ist eine unrechtmäßige Ausnahmegenehmigung des Landkreises für den Bau auf einer geschützten Bergwiese – der NABU hatte dagegen geklagt.

Artenreiche Gebirgswiese in Oberwiesenthal – Foto: Ulrike Kahl

Artenreiche Gebirgswiese in Oberwiesenthal – Foto: Ulrike Kahl

16. April 2025 - Der NABU-Landesverband Sachsen hat einen wichtigen Erfolg im Streit um den Bau von Ferienhäusern in Oberwiesenthal erzielt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz (VG Chemnitz) hat den Bebauungsplan für drei Ferienhäuser auf einer geschützten Bergwiese vorläufig gestoppt.

Hintergrund

Die geplante Bebauung stieß von Anfang an auf Kritik von Naturschutzverbänden und Fachbehörden, insbesondere der Landesdirektion Sachsen. Die Bergwiese ist nicht nur ein geschütztes Biotop, sondern auch Lebensraum streng geschützter Arten im Rahmen des Wiesenbrüterprojektes des Freistaates Sachsen. Der Landkreis hatte eine Ausnahmegenehmigung für den Bau erteilt, die nicht rechtens war. Deshalb hatte der NABU Sachsen 2024 Klage gegen diese biotopschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung eingereicht.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Bereits 2023 hatte das VG Chemnitz und das Sächsische Oberverwaltungsgericht „schwerwiegende und offenkundige“ Verstöße gegen Naturschutzrecht festgestellt und Baugenehmigungen außer Vollzug gesetzt. Die Stadt Kurort Oberwiesenthal nahm das Bebauungsplanverfahren daraufhin wieder auf, ohne jedoch die Kritik der Fachbehörden und Gerichte ausreichend zu berücksichtigen.

Eilantrag erfolgreich

Da die Stadt die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausnahmegenehmigung missachtete, stellte der NABU Sachsen einen Eilantrag beim VG Chemnitz. Dieses gab dem Antrag statt und entschied am 3. April 2025, dass der Bebauungsplan nicht in Kraft gesetzt werden darf, solange die Klage des NABU gegen die Ausnahmegenehmigung nicht entschieden ist.

Chance für eine einvernehmliche Lösung

Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann, der den NABU Sachsen vertritt, begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Der gerichtliche Stopp bietet die Chance, die Planung inhaltlich anzupassen und mit allen Akteuren zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne des Biotop- und Artenschutzrechts zu kommen.“

Nächste Schritte

Das Urteil des VG Chemnitz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Bergwiese in Oberwiesenthal. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt Oberwiesenthal die Zeit nutzt, um gemeinsam mit Naturschutzverbänden und Fachbehörden eine naturverträgliche Lösung zu finden.

 


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