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Mitbestimmung im Naturschutz

Warum Ihre Stimme im Naturschutz zählt

Naturschutz braucht Ihre Stimme! Umweltverbände wie der NABU setzen sich für Mitbestimmung und den Schutz unserer Lebensgrundlagen ein. Doch Klagerechte und Beteiligung stehen unter Druck. Warum Partizipation entscheidend ist und wie Sie aktiv werden können.

Naturschutz ist Mitbestimmung. Foto: Robert Kunter

Naturschutz ist Mitbestimmung. Foto: Robert Kunter

17.3.2025 - Partizipation ist zentral für den Naturschutz. Sie ermöglicht der Zivilgesellschaft, aktiv an lokalen Entwicklungen und umweltpolitischen Entscheidungen mitzuwirken. Für den NABU bedeutet das, in Beratungsgremien wie dem Naturschutzbeirat mitzuarbeiten, die Beteiligung bei baulichen Eingriffen in die Landschaft und notfalls juristisch gegen umweltschädliche Vorhaben vorzugehen.
Wir sind oft in die Entwicklung von Gesetzen und Richtlinien eingebunden und tragen durch öffentliche Anhörungen und Gesprächen – häufig kooperativ mit Behörden zur Sensibilisierung für Umwelt- und Naturschutzbelange bei.

Wir geben der Natur eine Stimme und vertreten ihre Rechte.
Das Beteiligungsrecht von Naturschutzverbänden ist national und international verankert, etwa in der Aarhus-Konvention, § 63 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 des sächsischen Naturschutzgesetzes.


Gesetzlich verankerte Rechte

Die Aarhus-Konvention (1998) garantiert Bürgern und Umweltorganisationen drei zentrale Rechte:

- Zugang zu Umweltinformationen – Behörden müssen diese bereitstellen.
- Beteiligung an Entscheidungsprozessen – Bürger und Verbände dürfen sich einbringen.
- Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – Verstöße gegen Umweltgesetze können angefochten werden.

§ 63 Bundesnaturschutzgesetz setzt diese Rechte in Deutschland um und sichert, dass anerkannte Umweltverbände – wie der NABU – an Verwaltungsverfahren teilnehmen und Verbandsklagen einreichen können, wenn Umweltvorgaben missachtet werden.

Diese Grundlagen sind essenziell, um Umweltschutz als verbindliche Verpflichtung durchzusetzen.
 


  • Der NABU setzt sich für die Unterschutzstellung von ökologisch wertvollen Flächen ein. Foto: Norman Schiwora

  • Der NABU berät zur naturverträglichen Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen - z.B. im naturstrom-Solarpark Nochten. Foto:naturstrom

  • Bei Bauvorhaben wird der NABU nach seiner Einschätzung zu Folgen für den Naturraum gefragt. Foto: Lara Heß

Pressemitteilung vom 7. März 2025: NABU Sachsen irritiert über Äußerungen zum Verbandsklagerecht

Sollen Gesetzesverstöße zukünftig ungeahndet bleiben?

Die Äußerung von Ministerpräsident Michael Kretschmer bezüglich einer möglichen Einschränkung des Verbandsklagerechts hat beim NABU Sachsen Irritation hervorgerufen. Das Verbandsklagerecht ist ein zentrales Kontrollinstrument der Zivilgesellschaft, mit dem anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände stellvertretend gerichtlich überprüfen lassen können, ob ein Vorhaben gravierende Umweltschäden verursacht und gegebenenfalls gegen geltendes Umweltrecht verstößt.

Mehr

Wirtschaftliche Entwicklung und Naturschutz

Es heißt oft, der NABU blockiere wirtschaftliche Entwicklung. Doch was bedeutet „wirtschaftliche Entwicklung“? Es geht nicht darum, Entwicklung zu verhindern, sondern sie so zu gestalten, dass Umwelt und Mensch langfristig profitieren.

Ein gut geplanter Fortschritt kann ökologisch und ökonomisch nachhaltig sein.

Die Sorge vor der „Macht des Naturschutzes“ und seinen Klagen führt immer öfter zu Forderungen, Beteiligungs- und Klagerechte zu beschränken und Verfahren zu beschleunigen. Der Koalitionsvertrag in Sachsen greift dieses Thema mehrfach auf und drängt darauf, etwa das Gesetz zu Umweltverträglichkeitsprüfungen zu überarbeiten und „zu vereinfachen“.

Doch die Beteiligung von Natur- und Umweltschutzverbänden verhindert kaum ein Wirtschafts- oder Infrastrukturprojekt. Ihr Ziel ist es, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Naturschutz zu schaffen, damit Fortschritt nicht auf Kosten der Natur und unserer Lebensgrundlagen geht. Eine kritische Stellungnahme des NABU zu einem Vorhaben fließt in die Abwägung der Interessen ein. Anders gesagt: „Partizipation zeigt auf, wenn man den Ast absägt, auf dem man sitzt.“

Klageangst? Die Realität

Ein weiteres Argument gegen Partizipation ist die angeblich übermäßige Nutzung von Klagerechten durch Umweltverbände. Doch die Realität sieht anders aus:

Obwohl der NABU Sachsen jährlich über hundert Stellungnahmen abgibt, führt er derzeit nur fünf Klagen oder Rechtsverfahren. Keine davon stoppt einen Windpark oder Autobahnbau. Sie prangern vor allem Verstöße gegen das Sächsische Naturschutzgesetz und fehlende Genehmigungen an, die Natur und Umwelt rechtswidrig stark schädigen.

Die wachsende Sensibilisierung für Umwelt- und Klimafragen zeigt, dass immer mehr Menschen nicht nur eine umweltfreundliche Politik fordern, sondern sich auch selbst aktiv einbringen möchten.

Demokratie braucht Ihre Stimme!

Immer häufiger wird über eine Einschränkung der Beteiligungs- und Klagerechte diskutiert. Einige politische Vertreter sprechen von „Klageindustrie“ oder „linksextremen Vorfeldorganisationen“ und fordern eine Beschneidung der Verbandsklage

Mit der Bundestagswahl am 23. Februar könnte es zu künftigen Einschränkungen der Beteiligungsrechte im Naturschutz kommen. Doch eine starke Demokratie lebt von Partizipation – nicht von deren Einschränkung. Schauen Sie genau hin, wer Ihre Mitbestimmung für Umwelt- und Naturschutz in Frage stellt. Setzen Sie sich für Ihr Recht ein, aktiv an einer nachhaltigen Zukunft mitzuwirken!


Alle fordern Wachstum. Wir auch.

Wir schützen Wälder, damit Lebensräume gedeihen. Wir pflegen Wiesen, damit Vielfalt aufblüht. Und wir renaturieren Flüsse, damit sie wieder frei fließen können. Naturschutz ist Wachstum. Ohne Wachstum von Wäldern, Wiesen oder Mooren gibt es keine Artenvielfalt, keine saubere Luft, keinen Wohlstand. Naturschutz ist der Garant für ein sicheres Leben. Dafür arbeiten jeden Tag Millionen Menschen, die sich haupt- und ehrenamtlich im Naturschutz engagieren, auch beim NABU.

Für diese Menschen, dieses Wachstum, braucht es am Sonntag, den 23. Februar, jede Stimme. Denn bei der Bundestagswahl entscheiden wir alle, wer Deutschland in den kommenden Jahren gestalten wird. Werden wir weiterhin Natur zerstören und damit unser Wachstum aufs Spiel setzen? Oder investieren wir endlich in Schutz und Wiederherstellung der Natur, sichern unsere wirtschaftlichen Grundlagen und stärken das Ehrenamt?

Wählen wir eine Politik, die dieses Wachstum schützt.

NABU Infos zur Bundestagswahl

Archiv

Grafik: Marc Tebart/KI-gen

Starke Demokratie für starken Naturschutz

Gemeinsam gegen Populismus: Für einen starken, demokratischen Naturschutz.

Echter Naturschutz erfordert Beteiligung und Engagement! Naturschutzverbände haben das Recht, bei Gesetzesentscheidungen Stellung zu nehmen und vertreten damit viele Bürger. Mit der Europawahl kann jeder für „echten Naturschutz“ stimmen. Mehr →

News vom NABU Sachsen

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Frau auf der Wiese - Foto: NABU/Marcus Gloger

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030.28 49 84-60 00

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