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Vorlesen

Mythen & Fakten

Die EU-Wiederherstellungsverordnung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) ist ein entscheidender Schritt für unsere Natur. Doch was bedeutet sie für Sachsen? Wir räumen mit Mythen auf, erklären die Fakten zu Freiwilligkeit und Zielen und zeigen, warum sie unsere Zukunft sichert.

Getreideschlag. Foto: Ingo Ludwichowski

Getreideschlag. Foto: Ingo Ludwichowski

Die Wiederherstellungsverordnung (WVO) ist 2024 mit dem Ziel, geschädigte Ökosysteme in ganz Europa wiederherzustellen, in Kraft getreten. Die Kritik vor allem aus konventioneller Landwirtschaft und ihren Interessenverbänden ließ nicht lange auf sich warten. Dabei steht die Landwirtschaft gar nicht im Fokus.


Reh. Foto: Jan Piecha

Sachsen wollen mehr Naturschutz

Umfrage zeigt große Zustimmung zum Wiederherstellungsgesetz

82% der Sachsen unterstützen die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. 72% erwarten jetzt zügiges Handeln von Bund und Ländern. Der NABU Sachsen fordert konkrete Maßnahmen für Gewässer, Flächenschutz und Artenschutz und bietet Hilfe an. Mehr →

Die WVO hat nicht (nur) die Landwirtschaft im Fokus

Es geht um:
Art. 4: Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Arthabitaten
Art. 8: urbane Ökosysteme (städtische Grünflächen und Baumüberschirmung)
Art. 9: Flüsse und Auen (freifließende Flüsse und funktionierende Auen)
Art. 10: Bestäuberpopulationen wiederherstellen (in allen Ökosystemen)
Art. 11: Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme (Vorrat an org. Kohlenstoff in mineral. Ackerböden erhöhen, mehr vielfältige Landschaftselemente, Verbesserung Feldvögelpopulationen und Wiederherstellung entwässerter, landwirtschaftlich genutzter Moorböden)
Art. 12: Wiederherstellung von Waldökosystemen (inkl. Index Waldvogelarten, Totholz und Vernetzung)
Art. 13: Zusätzliche Bäume pflanzen (In der EU insgesamt 3 Mrd. Bäume; Achtung: Dieser Artikel ist kombinierbar mit anderen Artikeln)
Der Freistaat möchte sich dort, wo es möglich ist, zunächst nur auf Natura 2000-Gebiete konzentrieren (z.B. Art. 4) und setzt auf Freiwilligkeit in allen Artikeln.


Foto: Ina Ebert / Grafik: Maria Vlaic

Foto: Ina Ebert / Grafik: Maria Vlaic

Durch die Wiederherstellungsverordnung sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden und neue Lebensräume geschaffen werden.


Faktencheck:

- Die WVO gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten, nicht nur für Deutschland.
Es gilt: Staaten mit relativ intakter Natur müssen weniger umsetzen als Staaten mit vielen zerstörten Ökosystemen. Es geht nicht um die Anzahl der Maßnahmen, sondern um das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes!


Die WVO folgt einem gemeinsamen Plan und wird nicht von Brüssel aus erstellt.
Jeder Mitgliedsstaat erarbeitet einen „nationalen Wiederherstellungsplan“. Deutschland hat hierzu die Bundesländer um Unterstützung gebeten. Der Entwurf wurde im April 2026 veröffentlicht und zur Kommentierung ausgelegt. Jede*r Bürger*in konnte sich daran beteiligen und zum Gelingen beitragen.

Die Umsetzung der Ziele der WVO erfolgt in Etappen.
Erste Maßnahmen müssen bis 2030 ergriffen werden, weitere bis 2050. Die Ziele werden in den einzelnen Artikeln ökosystemabhängig formuliert und greifen in der Regel bereits existierende Ziele und Richtlinien auf!

Flächenbesitzer und -nutzer (z. B. Landwirte) werden nicht verpflichtet, auf ihren Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen oder zu dulden.
Die „Teilnahme“ ist freiwillig, es findet keine „Enteignung“ statt. Es ist Aufgabe des Freistaates, Anreize für die Unterstützung der WVO zu bieten.

Die WVO gefährdet nicht die Versorgungssicherheit.
Im Gegenteil: sie gewährleistet mittel- und langfristig, dass auf sächsischen Böden noch erfolgreich Land- und Forstwirtschaft betrieben werden kann. Ein Ziel der WVO ist es, Ökosystemleistungen wiederherzustellen und zu fördern. Davon profitieren auch Land- und Forstwirte.

Für die Maßnahmen im Rahmen der WVO werden (mindestens vorerst) keine neuen Gelder benötigt.
Es reicht zunächst, die bestehenden Förderrichtlinien zu erhalten, denn für die meisten der notwendigen Maßnahmen gibt es bereits finanzielle Töpfe in Sachsen! Die meisten der anzustrebenden Maßnahmen sind mit den bestehenden Förderrichtlinien zu finanzieren. Die WVO führt dazu, dass die Gelder gezielt in Wiederherstellungsmaßnahmen gelenkt werden.

 


Wir brauchen die WVO

Weil die bisherigen Richtlinien und nationalen Ziele (z.B. Wasserrahmenrichtlinie, Natura 2000, Flächenverbrauchsziel etc.) nicht greifen und weil es
allerhöchste Zeit ist, unsere Ökosysteme nachhaltig zu schützen!


Familie im Grünen - Foto: Thomas Zigann

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Natur retten, Lebensqualität steigern

Knapp 80 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in Europa sind geschädigt. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll bedrohte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen. Das hilft auch uns Menschen. Mehr →

Landschaft - Foto: Maria Vlaic

Aufhebung der Wiederherstellungsverordnung

Die sächsische Staatsregierung hat beschlossen, sich für eine „vollständige Aufhebung“ der Wiederherstellungsverordnung einzusetzen. Mehr →

Der Biber ist ein exzellenter Renaturierer (Biberdamm in Sachsen). Foto: Gottfried Kohlhase

Sachen muss mehr renaturieren

Naturschutzverbände fordern Unterstützung für den Biber

Hat Sachsen genug Geld für die Renaturierung? NABU, BUND, NaSa und Grüne Liga warnen davor, dass Förderprogramme ruhen, Millionen für Flüsse, Feuchtgebiete und Auen fehlen – dabei könnte der Biber kostenlos Grundwasser heben und Ökosysteme wiederherstellen. Mehr →

220805 Steinhummel Kathy Buescher 680 453

Wir kämpfen für die Natur und für den Menschen

CDU-Agrarminister gegen EU-Renaturierung – zum eigenen Schaden

Die CDU-Agrarminister wollen die EU-Wiederherstellungsverordnung stoppen. Doch gerade die Landwirtschaft profitiert von revitalisierten Mooren, besserem Hochwasserschutz und fruchtbareren Böden. Die Blockade verschärft nur die Probleme. Mehr →

Fluß im Betonbett. Foto: Birgit Peil

Wie geht es Elbe und Co?

Zum Tag der Flüsse ein Überblick

Nur 7% der sächsischen Fließgewässer sind in gutem Zustand. Hauptursachen: Nährstoffe, Sedimente und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft sowie bauliche Eingriffe. Das EU-Restoration Law weckt Hoffnung auf Renaturierung. Gewässerschutz ist Klimaschutz. Mehr →

Versiegelung von Flächen beim Straßenbau. - Foto: Helge May

Sachsens Natur wird noch mehr betoniert

NABU mahnt verantwortungsvollen Umgang mit Flächenverbrauch an

Sachsen fördert mit bis zu 75% der Planungskosten für Projekte ab 50 Hektar den Bau von Industrie- und Gewerbeflächen auf „der grünen Wiese“. Dies ignoriert die Folgen für Biodiversität, Landschaftswasserhaushalt und Klimawandel. Der NABU fordert nachhaltige Ansätze. Mehr →

Sonnenaufgang im Wald  Foto: NABU/Tobias Gmeiner

EU Nature Restoration Law tritt in Kraft

Ziel: Geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und die biologische Vielfalt fördern

Das EU Nature Restoration Law tritt in Kraft: Ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die biologische Vielfalt zu fördern. Sie setzt konkrete Ziele für Mitgliedstaaten, um Lebensräume zu verbessern und neu zu schaffen.
Mehr →

- Foto: Klemens Karkow

Scheitert das EU-Renaturierungsgesetz?

Meilenstein im europäischen Naturschutz unter Beschuss

Die geplante Bestätigung für das Renaturierungsgesetz im EU-Umweltrat ist verschoben. Nach einer kurzfristigen Blockade Ungarns gibt es keine Mehrheit der Mitgliedsstaaten für das Gesetz. Die Wiederherstellung von zerstörten Ökosystemen ist in Gefahr. Mehr →

Lichtung Wald - Foto: Kathleen Burkhardt-Medicke

Ökosystemleistungen und Planetare Belastbarkeitsgrenzen

Wir nutzen die Ressourcen des Naturhaushalts oftmals unbewusst und über die Regenerationsfähigkeit der Ökosysteme hinaus. Was leistet die Natur und wo sind ihre Belastungsgrenzen? Mehr →



Adresse & Kontakt

NABU Sachsen
Löbauer Straße 68
04347 Leipzig

Fon: 0341 337415-0 | Fax: -13
Landesverband@NABU-Sachsen.de

Fragen zu Natur und Umwelt?
NABU-Naturtelefon:
030.28 49 84-60 00

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